Das recht des Individuums, sich gegen der Staat aufzulehnen, kann aus
den natürlichen Gesetzen, die das wesen der Dinge bestimmen, abgeleitet werden. Hierbei
handelt es sich um ein elemantares, unleugbares Menschenrecht. Aufgrund dieses rechtes ist
nur der einzelne letzlich für sich und vor Gott verantwordlich für sein Eingreifen in
die Wirklichkeit.
So wie es mit allen Rechten der Fall ist, könnte es eines Tages zur Pflicht werden,
dieses Recht in Anspruch zu nehmen.
AUS DEN NOTIZEN DES WERNER VON BRECHT
-Gespräche mit Stauffenberg-
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